Neue Grundsteuer für Grundstücke

Grundsteuerreform in Bayern!

Wer am 1. Januar 2022 ein Grundstück besaß, muss zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. 

Ab 01. Juli 2022 können die Grundsteuererklärungen beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Die Abgabe der Grundsteuererklärung soll vorzugsweise elektronisch über die Internetadresse www.elster.de erfolgen.

Dort besteht vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 auch ein kostenloser Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster.

Wir wurden vom Finanzamt Waldsassen darum gebeten, alle Bürger nochmals anzuhalten, die Grundsteuererklärungen elektronisch abzugeben, da die Vordrucke nur in begrenzter Stückzahl zur Verfügung stehen.

Sollte Ihnen eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung trotzdem nicht möglich sein, werden die Vordrucke ab sofort, auf Anfrage, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Waldershof – Zimmer 5 ausgegeben.

Im Rathaus kann und darf keine Beratung oder Unterstützung beim Ausfüllen der Vordrucke erfolgen.

Herr Gerhard Weber versucht jedoch gerne Ihnen bei Fragen und Problemen rund um die Grundsteuer zu helfen. Er ist unter der Telefonnummer 09231 64532 erreichbar.

Weitere Informationen erhalten Sie in diesem   PDF des Bayerischen Landesamts für Steuern oder auf der Webseite www.grundsteuer.bayern.de

Für Fragen steht dort ein sogenannter „Chatbot“ zur Verfügung, der rund um die Uhr einfache und verständliche Auskünfte erteilt. Des Weiteren hilft die Hotline unter der 089 – 30 70 00 77 bei allgemeinen Fragen rund um die Erklärungsabgabe von Montag bis Donnerstag von 8 – 18 Uhr und Freitag von 8 – 16 Uhr.

Die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Ab April 2022 werden Sie individuell mit einem Schreiben der bayerischen Steuerverwaltung über die Reform informiert.

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